Am 1. Oktober 2021 stellte die H._____ AG der Beschwerdeführerin die Monatsgebühren für das Produkt "J._____" für den Zeitraum vom 20. Oktober 2021 bis 19. Oktober 2022 von Fr. 193.85 in Rechnung (Rechnung Nr. 120066480). Nachdem die Beschuldigte mit E-Mail vom 12. Mai 2022 eine erste Mahnung an die Beschwerdeführerin versandt hatte, teilte die Beschwerdeführerin der Beschuldigten gleichentags sinngemäss mit, dass sie die Rechnung nicht bezahlen werde und bei weiterer Aufforderung hierzu die Rechtsschutzversicherung informieren würde.