Mit einer an die Adresse aaa@aaa.ch versandten E-Mail vom 10. Januar 2021 teilte die Beschwerdeführerin mit, dass sie die Geschäftsbeziehung kündige, da die E._____ AG gemäss Auskunft eines Mitarbeiters die Standards als […] nicht erfüllen könne, weshalb sie gezwungen sei, einen anderen Serviceanbieter zu suchen. Eine Empfangsbestätigung dieser Kündigung oder anderweitige Reaktion der Beschuldigten darauf findet sich nicht in den Akten.