2.3. 2.3.1. Gemäss den Akten (vgl. hinsichtlich der nachfolgend erwähnten Unterlagen insbesondere Beilagen zum Schlichtungsgesuch vom 3. November 2023 [USB-Stick] sowie Beschwerdebeilagen) nutzte die Beschwerdeführerin Dienstleistungen der E._____ AG zur Abwicklung von […] für die von ihr betriebenen […]. Die E._____ AG wurde im Juni 2021 durch die H._____ AG übernommen. Schliesslich erfolgte im Oktober 2021 eine Firmenänderung auf den Namen der Beschuldigten (www.zefix.ch).