In der Schweiz könne grundsätzlich jeder grundlos betrieben werden, was die finanzielle Situation des Betriebenen negativ beeinflussen könne. Dies alleine stelle in der Regel jedoch noch keine Nötigung dar. Vorliegend bestünden konkrete Anhaltspunkte, dass der Beschuldigten zufolge Firmenzusammenführung mit der -5-