1.2.2. Mit E-Mail vom 19. November 2023 teilte C._____, einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführerin (Handelsregisterauszug in den Akten), der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm mit, dass er im Namen der Beschwerdeführerin Strafanzeige gegen die Beschuldigte wegen Nötigung gemäss Art. 181 StGB erstatten wolle, da ihn diese zweifach unbegründet und missbräuchlich betrieben habe. In den von ihm anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 22. November 2023 genannten Zahlungsbefehlen des Betreibungsamts Oftringen-Aarburg vom 15. August 2022 und 5. April 2023 betreffend die Betreibungen Nr. aaa und Nr. ddd ist die Beschwerdeführerin als Schuldnerin aufgeführt.