in der Strafsache gegen die B._____ AG -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Mit E-Mail vom 19. November 2023 gelangte C._____ an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sowie die Regionalpolizei Zofingen und führte aus, als Inhaber der A._____ GmbH (nachfolgend Beschwerdeführerin) gegen die B._____ AG (nachfolgend Beschuldigte) Strafanzeige wegen Nötigung erstatten zu wollen. C._____ wurde am 22. November 2023 polizeilich als Auskunftsperson einvernommen. Er stellte gleichentags Strafantrag und konstituierte sich als Zivil- und Strafkläger.