Unter "Ausgaben" sind in Ziffer 16.06 eine Gebühr von Fr. 2'000.00 für die Mündelführung und in Ziffer 17.02 Gerichtskosten in Höhe von Fr. 450.00 erfasst. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Aarau genehmigte den Klientenvermögensbericht am 17. Juli 2023 (act. 16 f.) und stellte die Entscheidgebühr von Fr. 450.00 am 19. Juli 2023 C._____ in Rechnung (act. 14). Am 31. Juli 2023 stellte der Beschuldigte ihr Fr. 2'000.00 als Entschädigung für die Mandatsführung in der Zeit vom 1. August 2021 bis 31. Mai 2023 in Rechnung (act. 13). Es handelt sich ausschliesslich um Gelder, welche das Vermögen von C._____ betreffen.