Es gilt festzuhalten, dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau kaum Ermittlungshandlungen vorgenommen hat, um diesem Verdacht nachzugehen. So wurden keine Anstalten getroffen, das Fahrzeug international zur Fahndung auszuschreiben oder dieses über den Fahrzeughersteller orten zu lassen. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau überprüfte auch nicht, ob die Leasingraten während des Gefängnisaufenthalts des Beschuldigten von seiner Mutter bezahlt wurden, wie es der Beschuldigte an seiner Einvernahme behauptete (act. 52, Frage 14). Die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau stützt ihre Einstellungsverfügung im Wesentlichen auf die -8-