Insbesondere seien mittels Rechtshilfeersuchen oder via Interpol die polnischen Verfahrensakten beizuziehen sowie eine Kopie des Anzeigerapports einzuverlangen, um die seitens der polnischen Behörden geäusserten Bedenken am Wahrheitsgehalt der Diebstahlsanzeige zu überprüfen. Zudem sei das Fahrzeug zur Fahndung im RIPOL und SIS auszuschreiben. Mit der Ausschreibung liessen sich nicht nur die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Beschuldigten zum angeblichen Diebstahl überprüfen, sondern auch Rückschlüsse auf den weiteren Verbleib des Fahrzeugs ziehen.