Dies impliziere, dass der Diebstahl kurz nach oder noch vor der Entlassung im September/Oktober 2021 stattgefunden habe. Jedoch habe der Beschuldigte das Fahrzeug erst Ende Januar 2022 als gestohlen gemeldet, als er erfahren habe, dass er das Fahrzeug retournieren müsse. Dieser zeitliche Konnex sei sehr verdächtig, weshalb weitere Ermittlungen dringend angezeigt seien. -5-