kündigte die Beschwerdeführerin den Leasingvertrag und forderte den Beschuldigten auf, das Fahrzeug bis zum 13. Januar 2022 zu retournieren (act. 68). Am 25. Januar 2022 habe der Beschuldigte der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass er das Fahrzeug behalten und die Ausstände begleichen möchte, worauf ihm eine Zahlungsfrist bis zum 28. Januar 2022 angesetzt worden sei. Noch vor Fristablauf habe der Beschuldigte der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass das Fahrzeug in Polen gestohlen worden sei (act. 59). Er erstattete in Polen entsprechend Anzeige (act. 59, act. 72).