2. Der angefochtenen Einstellungsverfügung liegt im Wesentlichen nachfolgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschuldigte schloss am 18. November 2020 mit der Beschwerdeführerin einen Leasingvertrag über das Fahrzeug Mercedes-Benz […] (fortan: Fahrzeug; act. 40.18 ff., act. 62 f.). Das Fahrzeug wurde dem Beschuldigten am 19. November 2020 übergeben (act. 64). Gemäss der Beschwerdeführerin sei der Beschuldigte seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Zahlung der monatlichen Leasingraten nicht mehr nachgekommen (act. 57). Mit Schreiben vom 30. Dezember 2021 -4-