Er vermag nicht substantiiert darzulegen, welche Handlungen welcher Personen er im Einzelnen beanstandet. Seine Ausführungen, wonach u.a. eine "Frau vom Zivilgericht" bzw. eine "Frau im Standesamt" ihn belogen und den Zugang zur Justiz verwehrt habe und wonach das "Zivilgericht" ihm das Recht auf Information, auf Erhalt einer versiegelten Kopie und das Recht auf Würde und Respekt verweigert habe (vgl. Beschwerde, S. 2), belegen jedenfalls keine konkrete, strafbare Handlung.