Sie habe ihm den Zugang zur Justiz verweigert, obwohl er sich in einer Notlage befunden habe und mündlich eine "Beschwerde" habe einreichen wollen. Ausserdem habe sie ihn nicht mit dem "Sozialrichter" sprechen lassen. Das Zivilgericht habe ihm das Recht auf Information, auf versiegelte Kopien, auf Würde und Respekt verweigert und das Verfahren sei manipuliert worden. Er sei zudem am 1. Oktober 2023 bestohlen worden, was aus der Strafanzeige vom 6. Oktober 2023 deutlich hervorgehe. Gemäss den Art. 12 BV und Art.