2.3. Der Beschwerdeführer hält in seiner Beschwerde sinngemäss dagegen, die Beschuldigte 1 habe mehrere Korruptions- und Diskriminierungsdelikte begangen. Eine von ihm eingereichte Strafanzeige sei durch das Zivil- und nicht das Strafgericht "aufgenommen" worden, mit dem Ziel, seine Notsituation zu verlängern, eine Verweigerung der Sozialhilfe herbeizuführen und die Verbrechen der Beschuldigten 2 zu vertuschen. Eine Frau vom Zivilgericht habe ihm gesagt, es handle sich um ein Strafgericht, was eine Lüge sei. Sie habe ihm den Zugang zur Justiz verweigert, obwohl er sich in einer Notlage befunden habe und mündlich eine "Beschwerde" habe einreichen wollen.