_ gab am 31. Oktober 2023 als Zeuge weiter zu Protokoll, die Erblasserin habe im September 2018 – also rund ein Jahr nachdem das Formular für die Hilflosenentschädigung ausgefüllt worden sei – verstanden, um was es bei der Notfallplanung bzw. Patientenverfügung gehe. Sie habe sich entscheiden können, was sie nicht wolle. "Bei diesen Sachen" sei sie "relativ klar" gewesen (Protokoll Bezirksgericht Brugg vom 31. Oktober 2023 im Verfahren OZ.2020.17 [Replikbeilage 1], S. 38). Weiter hatte Dr. med. H._