_ allerdings nicht festgestellt werden. Vielmehr beschrieb er den Krankheitsverlauf der Erblasserin offenbar als "wellenförmig" und auch im Zeitpunkt ihrer Testamentsabänderung vom 10. Juli 2017 nicht als derart schlecht, dass eine generelle Verfügungsunfähigkeit angenommen werden müsste (Protokoll Bezirksgericht Brugg vom 31. Oktober 2023 im Verfahren OZ.2020.17 [Replikbeilage 1], S. 38). Dr. med. H._____ gab am 31. Oktober 2023 als Zeuge weiter zu Protokoll, die Erblasserin habe im September 2018 – also rund ein Jahr nachdem das Formular für die Hilflosenentschädigung ausgefüllt worden sei – verstanden, um was es bei der Notfallplanung bzw. Patientenverfügung gehe.