Rz. 23 ff.). Den Akten lässt sich entnehmen, dass die Erblasserin am 19. Februar 2015 einen Hirnschlag erlitt. Dr. med. H._____ diagnostizierte sodann u.a. eine vorwiegend vaskuläre Demenz und stellte neben Mobilitätsproblemen auch Erinnerungslücken und Probleme mit der Gedächtnisleistung fest (BO 1, Ziff. 5.1.3, Beilage 37). Eine dauerhafte Urteilsunfähigkeit konnte seitens Dr. med. H._____ allerdings nicht festgestellt werden.