Die Beschuldigten 1 – 4 hätten die entsprechenden Bankvollmachten und ihre Vertrauensstellung sodann u.a. dazu missbraucht, sich von den Konten der Erblasserin verschiedentlich hohe Geldbeträge zu überweisen und sich auch andere, der Erblasserin gehörende Vermögenswerte einzuverleiben.