3.3.2. Die Beschwerdeführer werfen den Beschuldigten im Wesentlichen vor, in den Jahren 2015 bis 2019 den schlechten Gesundheitszustand der betagten Erblasserin ausgenutzt zu haben, um ihre Willensbildung zu beeinflussen und sie zur Ausstellung von Bankvollmachten zugunsten der Beschuldigten 1, 2 und 4 sowie zur Einsetzung der Beschuldigten 2 und 4 als Willensvollstreckerinnen im Testament vom 10. Juli 2017 zu bewegen. Die Beschuldigten 1 – 4 hätten die entsprechenden Bankvollmachten und ihre Vertrauensstellung sodann