Die Staatsanwaltschaft Baden gehe fehl, wenn sie vermutungsweise darauf schliesse, dass die Erblasserin mit sämtlichen Vermögensverfügungen der Beschuldigten einverstanden gewesen sei. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Urteilsfähigkeit der Erblasserin in diesem Zeitraum noch immer strittig sei. Die Staatsanwaltschaft -6-