1.2.2.2. Die Beschwerdeführer reichten am 30. August 2023 Strafanzeige ein und konstituierten sich als Zivil- und Strafkläger. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich unrechtmässig am Vermögen der Erblasserin bereichert zu haben. Dieses Vermögen ging mit dem Tod der Erblasserin von Gesetzes wegen in das Eigentum der Erbengemeinschaft über (Art. 560 Abs. 1 ZGB). Da in Bezug auf die Erbengemeinschaft der Grundsatz des gemeinsamen Handelns gilt und nicht sämtliche Erben am vorliegenden Verfahren beteiligt sind (vgl. Erbenverzeichnis der Gemeinde W._