4. Die Gerichtskosten seien solidarisch den Beschwerdeführern aufzuerlegen." 3.5. Mit Stellungnahme vom 22. April 2024 hielten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen in der Beschwerde vom 19. Februar 2024 fest. 3.6. Mit Eingabe 7. Mai 2024 äusserten sich die Beschuldigten zur Stellungnahme der Beschwerdeführer vom 22. April 2024. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: