3.3. Mit vier identischen Beschwerdeantworten vom 13. März 2024 (Postaufgabe) beantragte die Staatsanwaltschaft Baden die Abweisung der Beschwerden unter Kostenfolgen. 3.4. Mit Beschwerdeantwort vom 25. März 2024 stellten die Beschuldigten 1 – 4 die folgenden Anträge: " 1. Im Sinne eines prozessualen Antrages seien die vier parallelen Beschwerdeverfahren gegen die vier Beschuldigten 1 bis 4 zu vereinigen. 2. Die Beschwerde in Strafsachen sei vollumfänglich abzuweisen. 3. Die Beschwerdeführer seien solidarisch zu verpflichten, den Beschuldigten eine Parteikostenentschädigung für das Beschwerdeverfahren auszurichten.