1.2. Die Beschwerdeführer reichten am 30. August 2023 bei der Staatsanwaltschaft Baden Strafanzeige gegen die Beschuldigten 1 – 4 wegen Veruntreuung, eventualiter ungetreuer Geschäftsbesorgung ein und konstituierten sich als Zivil- und Strafkläger. Sie warfen den Beschuldigten 1 – 4 im Wesentlichen vor, sich unrechtmässig am Vermögen der Erblasserin bereichert zu haben. 2. Die Staatsanwaltschaft Baden verfügte am 1. Februar 2024 jeweils die Nichtanhandnahme der Strafsache gegen die Beschuldigten 1 – 4. Diese Verfügungen genehmigte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 5. Februar 2024.