vgl. auch den elektronischen Auszug der Autowerkstatt E._____ GmbH in Liquidation aus dem Handelsregister des Kantons Aargau); - dass D._____ mit der C._____ AG schon bald nach der Übernahme der Autowerkstatt am 13./14. März 2023 eine Vereinbarung abgeschlossen habe, wonach die Autowerkstatt das Fahrzeug gegen Bezahlung des Gesamtpreises übernehmen könne und das Halterwechselverbot im Fahrzeugausweis gelöscht worden sei (vgl. auch Beilage 11 zur Strafanzeige vom 16. August 2023, welchem sich der entsprechende Verbotscode [178] tatsächlich nicht mehr entnehmen lässt); - und dass die Autowerkstatt, vertreten durch D._____, mit G._