Autowerkstatt gearbeitet habe, das Gehalt zu bezahlen. Nach dem Gesagten sei die Autowerkstatt berechtigt gewesen, das Fahrzeug G._____ an Zahlungsstatt zu übergeben. Abgesehen davon habe der Beschwerdeführer ohnehin nichts mit der Übergabe zu tun, da dieses Geschäft auf einer Vereinbarung zwischen der Autowerkstatt, vertreten durch D._____, und G._____ basiere. Der Beschwerdeführer sei daran in keiner Weise beteiligt gewesen.