Die C._____ AG habe den Beweis hierfür selber geliefert: Im ursprünglichen Fahrzeugausweis vom 3. September 2019 sei der Code 178 (Halterwechsel verboten) noch enthalten, in der IVZ Halter-/Fahrzeugauskunft vom 21. Juni 2023 hingegen nicht. Dies aufgrund der elektronischen Löschung des Codes 178 durch die C._____ AG. Mit Vereinbarung vom 24. März 2023 habe die Autowerkstatt, vertreten durch D._____, das Fahrzeug G._____ als Ersatz für die ausgebliebenen Lohnzahlungen übergeben. Weil das Fahrzeug mehr Wert als der ausstehende Lohn gehabt habe, sei G._____ verpflichtet worden, dem Beschwerdeführer, welcher weiter in der -4-