2.2. Der Beschwerdeführer bestreitet mit Beschwerde den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf der Veruntreuung. Er bringt vor, dass er am 13. März 2023 die Autowerkstatt E._____ GmbH an D._____ verkauft habe. Dieser habe die Unternehmung per sofort übernommen. Die Autowerkstatt E._____ GmbH (nachfolgend: Autowerkstatt) habe am 3. Oktober 2022 einen Leasingvertrag für den Personenwagen B (nachfolgend: Fahrzeug) abgeschlossen. Schon bald nach der Übernahme durch D._____ sei die Autowerkstatt in eine schwierige finanzielle Situation gekommen und habe die Löhne nicht mehr bezahlen können.