3. 3.1. Gegen diese ihm am 6. Februar 2024 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 16. Februar 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde. Er beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 5. Februar 2024, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 27. Februar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Baden die Abweisung der Beschwerde, unter Kostenfolgen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: