41 OR ergebenden Grundsätze, eine geschriebene oder ungeschriebene Verhaltensnorm, die sich aus der Gesamtheit der schweizerischen Rechtsordnung ergeben kann, klar verletzt und dadurch das Strafverfahren veranlasst oder dessen Durchführung erschwert zu haben (vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichts 6B_552/2017 vom 18. Januar 2018 E. 1.2 m.w.H.; Urteil des Bundesgerichts 6B_809/2017 vom 9. November 2017 E. 2.2). 5.3. Die Kosten der Strafuntersuchung (Fr. 4'331.00) sind somit auf die Staatskasse zu nehmen. Dispositiv-Ziffer 2 der angefochtenen Einstellungsverfügung ist folglich aufzuheben und neu zu fassen.