3.3. Der Beschwerdeführer beantragt die vollumfängliche Aufhebung der Einstellungsverfügung, legt aber nicht dar, wie stattdessen zu entscheiden sei. Auch aus der Begründung erschliesst sich die entsprechende Intention des Beschwerdeführers nicht abschliessend. So bringt er vor, er sei im Tatzeitpunkt urteilsunfähig gewesen. Zudem verlangt er die Verfahrenseinstellung -5-