sich nur erklären, dass er in der Situation sehr hilflos und dies ein Hilfeschrei gewesen sei. Als sein Vater ihm von diesem Brief erzählt habe, habe es bei ihm "Klick" gemacht und er habe sich erinnert, wie schnell er diesen Brief geschrieben und aufs Bett geworfen habe. Dies seien entscheidende Hinweise auf seinen mentalen Zustand im Zeitpunkt des Selbstunfalls. Sie deuteten auf eine Kurzschlusshandlung hin. Somit sei entgegen der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach weder eine Absicht noch eine Fahrlässigkeit erstellt. Vielmehr sei von einer Urteilsunfähigkeit auszugehen.