2.3. Mit Beschwerde bringt der Beschwerdeführer vor, dass er aufgrund eines suizidalen Impulses mit dem Auto seines Vaters gegen einen Baum gefahren sei und sich dabei schwer verletzt habe. Die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach werfe ihm vor, wissentlich und willentlich gegen den Baum gefahren zu sein. Er sei am 7. August 2023 befragt worden und habe angegeben, keine Erinnerungen mehr an den Unfallhergang zu haben. Auch an jenen Tag und den Folgetag könne er sich nicht mehr erinnern. Es sei ihm gesagt worden, dass es sich um einen Suizidversuch gehandelt und er einen Brief geschrieben habe. Er habe an all dies keine Erinnerungen mehr. Er könne -4-