Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegenstand vom 29. November 2023 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. A._____ (fortan: Beschwerdeführer) erstattete mit Schreiben vom 9. August 2023 bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach Strafanzeige gegen B._____ (fortan: Beschuldigter). Er machte sinngemäss geltend, der Beschuldigte, welcher als Präsident der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht im Bezirk V._____ amte, habe sich im Zuge einer Schlichtungsverhandlung am 28. Juli 2023 der Nötigung schuldig gemacht.