des gleichen Tages den Liegenschaftseigentümer auf die Situation angesprochen. Am 9. August 2023 habe er den Beschuldigten wieder auf dem Balkon gesehen. Er habe zu ihm gesagt, dass er keinen Anstand habe. Ein anständiger Nachbar wäre sich vorstellen gekommen (vgl. Einvernahme des Beschuldigten vom 10. Oktober 2023, S. 3, Frage 12).