2.2.3. In seiner Stellungnahme führte der Beschuldigte aus, dass er nicht gewusst habe, dass eine Orientierung des Beschwerdeführers zu einem Elefanten- Projekt für die Polizei werde. Die vom Beschwerdeführer gemachten Filmund Tonaufnahmen seien illegal aufgenommen worden und nicht zu berücksichtigen. Der Beschwerdeführer sei nicht Inhaber der Liegenschaft, und er habe gemäss Absprache mit dem Inhaber während der Bauarbeiten die Parkplätze benützen dürfen. Er wünsche sich Frieden, wie er das mit seinen anderen Nachbarn seit 37 Jahren pflege. Es gebe Zeugen der Belästigungen und Provokationen. -5-