Wegen weiteren Fehlverhaltens habe der Beschwerdeführer zwei Strafanträge gegen den Beschuldigten wegen Ehrverletzungen sowie drei dem Beschuldigten zugestellte Schreiben inkl. Zustellungsnachweis eingereicht. Eine Ehrverletzung sei keine Bagatelle und für die Vergehen vom 9. August 2023 und 11. Oktober 2023 müsse der Beschuldigte strafrechtlich belangt werden und ihm jeweils Fr. 2'000.00 bezahlen.