1. A._____ beanzeigte seinen Nachbarn B._____ (fortan Beschuldigter) mit E-Mail vom 10. August 2023 bei der Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt Unterkulm, der Beschimpfung, begangen am 9. August 2023 im Zusammenhang mit einer verbalen Auseinandersetzung unter Nachbarn. Anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 30. August 2023 stellte A._____ Strafantrag und konstituierte er sich als Straf- und Zivilkläger. Wegen eines erneuten Vorfalls vom 11. Oktober 2023 stellte A._____ am 19. Oktober 2023 erneut Strafantrag gegen den Beschuldigten und konstituierte er sich als Straf- und Zivilkläger.