werde." Auf diese E-Mail antwortete der Beschuldigte ebenfalls noch gleichentags und führte aus (act. 32): "Sie haben recht, dies war zu voreilig. Bewertungsänderung wurde in Auftrag gegeben. Alte Bewertung sollte von Ricardo nun zu 'unfreundlicher Kontakt' geändert werden. Dies ist nun eine legitime Bewertung und ist aufgrund unserer Erfahrungen gerechtfertigt." Indem der Beschuldigte ausführte, seine Bewertung sei zu voreilig gewesen, anerkannte er die Unrichtigkeit seiner Bewertung.