Dies habe nichts mit reumütig zu tun. Ferner finde er es überaus stossend, dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zuerst am 8. Dezember 2023 [recte: 6. Dezember 2023] einen Strafbefehl erlassen, das Verfahren dann aber dennoch eingestellt habe. Dies gehe nicht an, habe der Beschuldigte ihn doch öffentlich an den Pranger gestellt. Bis zum heutigen Tag habe sich der Beschuldigte ihm gegenüber nie reumütig gezeigt bzw. habe nie den Mut gehabt, ihn anzurufen und sich bei ihm hochoffiziell zu entschuldigen. Den Tisch habe er nicht abgeholt, weil dieser entgegen dem, was er mit C._____ abgemacht habe, nicht demontiert gewesen sei.