Soweit der Beschwerdeführer mit Beschwerdeantrag Ziff. 2 beantragt, dass die Partnerin des Beschuldigten (d.h. C._____) angemessen zu bestrafen sei, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. Die vom Beschwerdeführer gegen C._____ eingereichte Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland, Zweigstelle Flughafen, mit Verfügung vom 15. November 2023 nicht an die Hand genommen (vgl. Aktenzusammenzug Ziff. 1.3). Gegen diese Verfügung hätte sich der Beschwerdeführer mit Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich zur Wehr setzen müssen.