1.3. Am 15. November 2023 nahm die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland, Zweigstelle Flughafen, die Strafanzeige betreffend C._____ nicht an die Hand. Das Verfahren gegen den Beschuldigten wurde am 1. Dezember 2023 von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau übernommen. 1.4. Am 6. Dezember 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten wegen übler Nachrede. Mit Eingabe vom 9. Dezember 2023 (Postaufgabe: 13. Dezember 2023) erhob der -3- Beschuldigte Einsprache gegen den ihm am 7. Dezember 2023 zugestellten Strafbefehl.