Die Bewertung des Beschuldigten wurde in der Folge am 21. August 2023 von ricardo.ch gelöscht. Der Beschwerdeführer holte den Tisch in der Folge – gemäss seiner Begründung, weil er nicht zerlegt worden sei – allerdings nie ab, weshalb der Beschuldigte am 3. September 2023 eine Stornierung des Kaufs beantragte. Dieser Stornierungsantrag wurde vom Beschwerdeführer zwar noch gleichentags abgelehnt, von ricardo.ch am 7. September 2023 aber dennoch akzeptiert. 1.2. Bereits am 6. September 2023 hatte der Beschwerdeführer bei der Kantonspolizei Zürich Strafanzeige wegen Ehrverletzung gegen den Beschuldigten sowie C._____ eingereicht.