Ware wurde ersteigert aber nicht abgeholt." Als der Beschwerdeführer mit E-Mail ebenfalls vom 20. August 2023 unter Androhung von rechtlichen Schritten und unter Hinweis, dass er für die Abholung gemäss den Vorgaben von ricardo.ch sieben Tage Zeit habe, vom Beschuldigten verlangte, dass er den Kommentar lösche, erklärte dieser "Sie haben recht, dies war zu voreilig. Bewertungsänderung wurde in Auftrag gegeben." Der Beschuldigte hatte offenbar nach Rücksprache mit C._____ erfahren, dass der Beschwerdeführer in Aussicht gestellt hatte, den Tisch zu einem anderen Zeitpunkt abzuholen.