Unter einer Täuschung i.S.v. Art. 146 Abs. 1 StGB ist ein irreführendes Verhalten zu verstehen, welches darauf gerichtet ist, bei einer anderen Person eine von der Wirklichkeit abweichende Vorstellung hervorzurufen, wobei sich die Irreführung auf Tatsachen, d.h. objektiv feststehende, vergangene oder gegenwärtige Geschehnisse oder Zustände beziehen muss (STEFAN TRECHSEL/DEAN CRAMERI, in: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxis- - 11 -