habe. Da der Beschwerdeführer jedoch gegen diesen Strafbefehl Einsprache erhoben habe, werde es am Bezirksgericht T._____ sein, darüber zu befinden, welche Bussenhöhe dem Verschulden des Beschwerdeführers angemessen erscheine, und das korrekte Strafmass festzulegen. Eine allfällige Rückzahlung eines möglicherweise zu viel bezahlten Bussenbetrags könne erst erfolgen, wenn ein rechtskräftiger Entscheid des Bezirksgerichts T._____ vorliege. Betreffend den Vorwurf des Amtsmissbrauchs könne auf die Erwägungen in der Nichtanhandnahmeverfügung verwiesen werden.