1. Soweit auf die Beschwerde eingetreten wird, werden in Gutheissung derselben die Dispositiv-Ziffern 2.1 und 2.3 des Beschlusses des Bezirksgerichts Laufenburg vom 14. Dezember 2023 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 2.1. Die Verfahrenskosten, bestehend aus der Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00, den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 3'277.50, den Kosten für das Gutachten von Fr. 1'170.00 und den Spesen von Fr. 346.00, insgesamt Fr. 5'793.50, werden auf die Staatskasse genommen.