Vielmehr verhielt es sich so, dass der Behandlungsplan zunächst auf die ursprünglich gestellten Diagnosen (unter anderem ADHS im Erwachsenenalter und dissoziale Persönlichkeitsstörung, vgl. Dossier 3/6 act. 07 121) ausgerichtet und entsprechend nicht erfolgreich war (Dossier 3/6 act. 07 336 f.). Erst mit Gutachten vom 23. Juli 2020 wurde eine undifferenzierte Schizophrenie diagnostiziert (Dossier 3/6 act. 07 307), welche mit dem weiteren Gutachten vom 23. Juni 2022 als "gesichert" bestätigt wurde (Dossier 3/6 act. 07 443), und erst die auf dieser Diagnose fussende Behandlung hat offensichtlich gegriffen.