Der Beschwerdeführer könne diese Fragen nicht selbständig klären. Bereits vor Beginn des Massnahmenvollzugs habe eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung bestanden. Die anstehenden Fragen seien daher in Zusammenarbeit mit der Beiständin sowie weiteren Stellen wie z.B. der IV zu klären, was eine gewisse Zeit in Anspruch nehme. Es sei daher verhältnismässig, die Massnahme zu verlängern, damit der Beschwerdeführer in Bezug auf die grossen Herausforderungen weiterhin engmaschig begleitet werden könne. Die anstehenden Fragen (berufliche Integration und Wohnsituation) liessen sich innerhalb eines Jahres klären.